Finanzbuchhaltung

Wir halten Ihnen den Rücken frei für Ihr Kerngeschäft, indem wir Sie bei der Erfüllung Ihrer umfangreichen und vielfältigen handels- und steuerrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten unterstützen.

Entweder

  • nehmen wir Ihnen die kompletten Buchhaltungstätigkeiten ab (Kontieren , Erfassen sowie Verarbeiten der relevanten Unterlagen und Daten mit Übertragung der USt-Voranmeldungen und Erstellen betriebswirtschaftlicher Auswertungen) , oder
  • wir kontrollieren die von Ihnen selbst erstellte Buchhaltung auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin
    (DATEV oder andere Software mit entsprechender Schnittstelle).
  • Gerne beraten wir Sie auch bei der Einrichtung einen geeigneten Buchhaltung im Unternehmen selbst, das nach einer gewissen Einarbeitungs- und Überwachungsphase v.a. in kleinen Einzelbetrieben mit der nötigen Routine selbst bewerkstelligt werden kann.

Auf alle Fälle können Sie sicher sein, dass Sie mit unserer Hilfe alle steuerlichen, handelsrechtlichen
und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und Termine einhalten
.

Auch die Übernahme von Spezialaufgaben wie z.B. die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Rechnungsschreibung etc. gehört bei Bedarf zu unserem Service.

Wunsch- und bedarfsgerechte Arbeitsteilung und Prozessoptimierung

Aus unserem Leistungskatalog auf dem Gebiet der „Finanzbuchhaltung“:

  • Buchhaltung und Rechnungswesen (DATEV)
  • Flexible Arbeitsaufteilung zwischen Unternehmen und Kanzlei
  • Betreuung selbst erstellter Finanzbuchhaltungen
  • Erstellen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit ergänzenden Meldungen
  • Bereitstellung gewünschter Auswertungen
  • Anlagenbuchhaltung
  • Mithilfe bei buchhalterischen Sonderfragen
  • Jahresabschlüsse (Bilanz oder Einnahmen-Überschussrechnung)
  • Digitale Buchhaltung mit elektronischen Belegen
  • Korrespondenz mit und Vertretung gegenüber Finanzämtern, Sozialversicherungsträgen
    und anderen Behörden (auch Teilnahme und Mitwirkung bei Betriebsprüfungen,
    Einlegung von Rechtsmitteln etc.)

                                                                              Alles geht auch online: Belege, Auswertungen, Fragen

Digitale Buchhaltung

Die Digitalisierung gewinnt auf allen beruflichen und privaten Ebenen unaufhaltsam an Bedeutung, papierlose Abwicklungen machen auch vor der Finanzverwaltung keinen Halt.Zunehmend sind Gewinnermittlungen und Steuererklärung im elektronischen Verfahren einzureichen (Stichwort Elster, E-Bilanz etc.).

Auch die Buchhaltung kann digital ablaufen!  Das Buchen elektronischer Belegen kann die Effizienz sowohl
auf Mandanten- als auch Beraterseite steigern und die Arbeitsabläufe vereinfachen und optimieren.
Ihre Vorteile reichen von einer gesetzeskonformen Datenarchivierung über die Vereinfachung der Belegübergabe
(keine „Pendelordner“ mehr, Sie behalten immer alle Belege im Haus) bis hin zu einer Verbesserung der
gesamten kaufmännischen Prozesse, selbst über die Buchführung hinaus.

 
Mein Tipp |  Ich habe bereits sehr gute Erfahrungen mit digitaler Buchhaltung gemacht, auch die räumliche Unabhängigkeit steigt enorm, mein Mandantenkreis verteilt sich weit über die
Landkreisgrenze hinaus.

http://www.datev.de/so-bucht-man-heute